Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen HelveDrone (einfache Gesellschaft, Miguez Stéphane und Lombardi Alexandre) und jedem Kunden, der eine Leistung von Luftaufnahmen mit Drohne bestellt.

2. Reservation

Jede Reservation wird nach schriftlicher Bestätigung durch HelveDrone verbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

3. Wetterbedingungen

Luftaufnahmen mit Drohne hängen von günstigen Wetterbedingungen ab (Wind, Niederschlag, Sicht). Erlauben die Bedingungen am vereinbarten Tag keinen sicheren Flug, wird die Leistung kostenlos, ohne Zusatzkosten, auf ein mit dem Kunden so rasch wie möglich vereinbartes neues Datum verschoben.

4. Stornierung

Jede Stornierung auf Initiative des Kunden mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum verursacht keine Kosten.

Jede Stornierung innert 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum kann zur Verrechnung des gesamten Leistungsbetrags führen.

HelveDrone behält sich das Recht vor, eine Leistung bei höherer Gewalt oder nachgewiesener Gefahr für die Flugsicherheit zu stornieren; in diesem Fall wird die Leistung auf ein neues Datum verschoben oder ohne Kosten für den Kunden aufgehoben, nach Wahl des Kunden.

5. Lieferung

Die in jedem Paket angegebenen Lieferfristen laufen ab dem Datum der Leistung. Jede wesentliche Verzögerung wird dem Kunden so rasch wie möglich mitgeteilt.

6. Bildrecht und geistiges Eigentum

Die produzierten Bilder und Videos bleiben geistiges Eigentum von HelveDrone. Der Kunde verfügt über ein Nutzungsrecht gemäss dem gewählten Paket (persönliche Nutzung oder kommerzielle Nutzungsrechte, je nach gebuchter Formel).

Sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich vor oder nach der Leistung widerspricht, behält sich HelveDrone das Recht vor, die realisierten Bilder und Videos ganz oder teilweise zu Kommunikations- und Werbezwecken zu nutzen (Portfolio, Website, soziale Netzwerke).

7. Haftung

HelveDrone setzt alle erforderlichen Mittel ein, um Sicherheit und Qualität seiner Leistungen unter Einhaltung der geltenden BAZL-Vorschriften zu gewährleisten. HelveDrone kann nicht für die Unmöglichkeit bestimmter Aufnahmen aufgrund regulatorischer Einschränkungen, einer abgelehnten Bewilligung oder unvorhergesehener Umstände ausserhalb seiner Kontrolle haftbar gemacht werden.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterstehen Schweizer Recht. Im Streitfall und mangels gütlicher Einigung sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Wallis zuständig.

9. Aufbewahrung der Dateien

HelveDrone bewahrt die Rushes und Rohdateien 3 Monate nach der finalen Lieferung als Sicherung auf. Nach Ablauf dieser Frist können diese Dateien ohne Vorankündigung gelöscht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Kopie der ihm übermittelten finalen Lieferungen aufzubewahren.

10. Bildrecht Dritter

Im Rahmen von Eventleistungen (Hochzeiten, Festivals, öffentliche oder private Anlässe) obliegt es dem Kunden, die anwesenden Personen darüber zu informieren, dass eine Drohne Luftaufnahmen macht, und gegebenenfalls deren Einwilligung gemäss den geltenden Vorschriften zum Datenschutz und zum Bildrecht einzuholen. HelveDrone kann nicht für eine Verletzung dieser Informationspflicht durch den Kunden haftbar gemacht werden.